VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

1. Tieferstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Grundlage unserer Preiserstellung und Auftragsausführung. Anderslautende Bedingungen sind ohne schriftliche Bestätigung gegenstandslos.

2. Das Angebot ist, soweit nicht anders vereinbart, freibleibend. Aufträge und mündliche Vereinbarungen werden für den Verkäufer erst durch seine schriftliche Bestätigung bindend. Die Preise sind auf Grund der jeweiligen Lohn- und Rohstoffpreise erstellt und es ist dem Verkäufer vorbehalten, bei Erhöhung derselben, die vereinbarten Preise zu erhöhen.

3. LIEFERUNG
Der Versand erfolgt in jedem Falle, auch bei frachtfreier Lieferung auf Gewähr des Käufers. Dies gilt auch bei Zustellung durch unsere Fahrzeuge. Lieferfristen sind im Rahmen unserer Produktionsvorgaben stets unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich eine besondere Vereinbarung schriftlich bestätigt worden ist. Die Lieferfrist gilt vom Datum des Einlangens des schriftlichen Auftrages bzw. ab dem Zeitpunkt, an dem die endgültig genehmigten Druckunterlagen beim Verkäufer vorliegen. Behinderung durch höhere Gewalt bei uns oder unserer Vorlieferanten, insbesondere Betriebsstörungen, Streiks, Rohstoff- oder Warenmangel etc. verlängert die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung; sie berechtigen uns zu Teilleistungen oder zum Rücktritt vom Vertrag. Dem Käufer steht ein Recht auf Schadensersatz nicht zu.

4. NACHLIEFERFRIST
Nach Ablauf der Lieferzeit wird ohne Einschränkung eine Nachlieferfrist von 18 Tagen in Lauf gesetzt. Nach Ablauf der Nachlieferfrist gilt der Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen als erfolgt, wenn nicht der Käufer innerhalb weiterer 14 Tage verlangt, dass der Vertrag erfüllt wird.

5. MÄNGELRÜGE
Beanstandungen wegen Sachmängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Handelsübliche Abweichungen in Qualität, Gewicht, Mengeneinheit, Farbe, Stärke und Ausmaß der Ware berechtigen nicht zu den Beanstandungen. Bei vertragswidriger Lieferung kann der Käufer unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche nur eine angemessene Minderung des Kaufpreises oder Lieferung von mangelfreien Waren – gegen Rückgabe der gelieferten – verlangen. MASS- und MENGENABWEICHUNGEN: Die zulässigen Toleranzen sind: Länge und Breite 5%, Stärken bis 0,04 mm 25%, über 0,04 mm 20%, mindestens jedoch 5/1000 mm. Die Mehr- oder Mindermenge kann betragen: Bei unbedruckter Ware 10%, bei bedruckter Ware 15%, bei sämtlichen Bestellungen unter 200 kg bis zu 25% – dies bezüglich der Gesamt-Abschlussmenge wie bezüglich jeder einzelnen Teillieferung. Bei Fertigung von Beuteln, Tragtaschen und ähnlichen Erzeugnissen ist der Anfall einer verhältnismäßig geringen Zahl fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil bis zu 2% der Gesamtmenge nicht zu beanstanden, gleichgültig ob der Mangel in der Verarbeitung oder im Druck liegt.

6. AUFBEWAHRUNGSZEIT
Druckunterlagen, Druckplatten, Standzeichnungen, Proofs werden von uns sachgemäß gelagert und vom Erstauftrag zwei Jahre archiviert, dabei übernehmen wir die Haftung für Beschädigung und Diebstahl. Ausgenommen aus der Haftung ist Abnützung des Klischees durch Verwendung beim Drucken. Dies gilt für beigestellte und bezahlte Unterlagen. Danach sind wir berechtigt, diese Unterlagen ersatzlos zu vernichten. Auf Kundenwunsch werden Klischees nach Beendigung des Auftrages retourniert, wobei die Haftung für uns vollkommen erlischt.

7. GEWERBLICHER RECHTSCHUTZ
Die vom Verkäufer beigestellten Entwürfe, Zeichnungen, Filme und Klischees verbleiben in seinem Eigentum. Falls dem Verkäufer anlässlich einer Lieferung bestimmte Verwendungsanweisungen erteilt oder im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages Muster, Modelle, Zeichnungen, Druckvorlagen oder andere Ausführungsunterlagen gegeben werden, haftet der Käufer dafür, dass dieser weder aus dem Titel der Verletzung des Urheberrechtes oder wegen Verletzung geschützter Marken oder Muster von Dritten haftbar gemacht werden kann. Diese Haftungsübernahme durch den Käufer beinhaltet volle Schad- und Klagloshaltung.

8. ZAHLUNGSKONDITIONEN
14 Tage 2%, 30 Tage netto – bei Überschreitung des Zahlungszieles werden die bankmäßigen Verzugszinsen berechnet. Kommt der Besteller mit einer fälligen Zahlung aus laufenden oder früheren Abschlüssen in Rückstand oder tritt in seinem Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten oder für die unterwegs befindlichen und noch folgenden Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen, ohne das es einer vorhergehenden Nachfristsetzung bedarf. Leistet der Besteller nicht dementsprechend, kommt er in Abnahmeverzug. Ein dadurch entstehender Schaden geht zu Lasten des Bestellers.

9. Die gelieferten Waren bleiben bis zur gänzlichen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers. Dies wird vom Käufer uneingeschränkt zur Kenntnis genommen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand unwiderruflich St.Veit/Glan.